Der Kl., seit Ende 2006 VN einer bei der Bekl. gehaltenen Rechtsschutzversicherung, verlangt von der Bekl. Deckungsschutz für einen Rechtsstreit um Krankenversicherungsleistungen sowie die Erstattung dabei entstandener Rechtsanwaltskosten. Dem Rechtsschutzversicherungsvertrag liegen die ARB 2005 zugrunde.

Der körperlich schwer behinderte Kl. ist privat krankenversichert und streitet mit seinem Krankenversicherer um die Erstattung von umfangreichen Krankheitskosten. Er hat deshalb vor dem LG Dortmund Klage auf Versicherungsleistungen erhoben. Der Krankenversicherer des Kl. verteidigt sich in jenem Rechtsstreit allein damit, ihm stehe gegen den Kl. ein Schadensersatzanspruch i.H.v. 342.499,40 EUR zu, mit dem er bis zur Höhe der Klagforderung aufrechnet.

Der zur Aufrechnung gestellten Schadensersatzforderung des Krankenversicherers liegt nach dessen Behauptung zugrunde, dass die bei ihm früher ebenfalls mit eigenem Versicherungsvertrag krankenversicherte Ehefrau des Kl. im Zusammenwirken mit diesem über längere Zeit Versicherungsleistungen unter Vorlage falscher Rezepte erwirkt hat. Der Krankenversicherer sieht den Kl. als Gehilfen seiner Ehefrau bei den vorgenannten Abrechnungen mittels gefälschter Rezepte an.

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