Der Deckungsausschluss für Unfallschäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug beschränkt sich nicht auf gezogene Kfz, sondern erfasst auch Auflieger.

(Leitsatz der Schriftleitung)

OLG Hamm, Beschl. v. 21.5.2014 – 20 U 13/14

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