Der Kläger beansprucht eine Neuwertentschädigung nach einem durch Brandbeschleuniger verursachten Brandschaden vom 12.7.2007 in dem Gebäude H-Straße in E. Das Gebäude war zunächst bei der P-V versichert; in dem bei der Beklagen gestellten und von ihr angenommenen Versicherungsantrag war angegeben, die Klägerin habe das Vorversicherungsverhältnis gekündigt. Die Mieter des Anwesens kamen im Oktober 2006 in Untersuchungshaft.

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