Die Regulierungsentscheidung des VR ist auch im Rahmen des Rückgriffs bei Leistungsfreiheit nur dann nicht verbindlich, wenn der VR sein Ermessen willkürlich überschritten hat. Dafür trifft den VN die Beweislast.

(Leitsatz der Schriftleitung)

AG Lüdenscheid, Urt. v. 21.3.2013 – 94 C 353/12

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