1. Ein Stichentscheid muss sich mit den vom Versicherer genannten Ablehnungsgründen auseinandersetzen.

2. Zur Frage einer offenbaren Abweichung von der Sach- und Rechtslage (offenbare Abweichung verneint) – hier Schadensersatzanspruch gegen einen Rechtsanwalt, der bei Abschuss eines Gesellschaftsvertrags beraten hat.

3. Die Festlegung des "verstoßabhängigen" Rechtsschutzfalls richtet sich – auch im Streitfall – nach den vom VN behaupteten Pflichtverletzungen des Anspruchsgegners.

OLG Hamm, Urt. v. 12.5.2021 – 20 U 36/21

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