1. Ein Stichentscheid muss sich mit den vom Versicherer genannten Ablehnungsgründen auseinandersetzen.
2. Zur Frage einer offenbaren Abweichung von der Sach- und Rechtslage (offenbare Abweichung verneint) – hier Schadensersatzanspruch gegen einen Rechtsanwalt, der bei Abschuss eines Gesellschaftsvertrags beraten hat.
3. Die Festlegung des "verstoßabhängigen" Rechtsschutzfalls richtet sich – auch im Streitfall – nach den vom VN behaupteten Pflichtverletzungen des Anspruchsgegners.
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