Desinfektionskosten ("aufwändige Hygienemaßnahmen") als Teil von Mietwagenkosten sind auch in Zeiten der Corona-Pandemie mangels Erforderlichkeit grundsätzlich nicht im Wege des Schadensersatzes nach einem Verkehrsunfall ersatzfähig.

LG Wuppertal, Urt. v. 24.3.2022 – 9 S 172/21

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