Der Kl. begehrt von der Bekl. Rückzahlung von Versicherungsprämien von drei im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung abgeschlossenen Rentenversicherungen und Herausgabe von Nutzungen nach erklärtem Widerspruch.

Der vormalige Arbeitgeber des Kl. schloss mit der Bekl. einen Gruppenversicherungsvertrag und meldete den Kl. am 20.12.1999 als versicherte Person an. Der Kl. erhielt eine "Bescheinigung für den Versicherten" vom 13.1.2000, in der sein damaliger Arbeitgeber als VN und er als versicherte Person genannt ist, sowie eine Versicherungszusage seines Arbeitgebers vom 2.2.2000. Am 22.12.2006 beantragte der damalige Arbeitgeber des Kl. für diesen als versicherte Person bei der Bekl. den Abschluss zweier weiterer gleichartiger Rentenversicherungen. Der Kl. erhielt wie zuvor Bescheinigungen als versicherte Person.

Nachdem das Arbeitsverhältnis zum 30.6.2010 beendet worden war, führte der Kl. die drei Rentenversicherungen als neuer VN beitragsfrei fort. Mit Schreiben vom 16.3.2012 kündigte der Kl. die drei Versicherungsverträge und erhielt von der Bekl. Rückkaufswerte ausgezahlt.

Unter dem 10.6.2017 erklärte der Kl. den Widerspruch gegen das Zustandekommen der drei Versicherungsverträge, den die Bekl. zurückwies.

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