Am 1.8.2013 ist das Zweite Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz – 2. KostRMoG v. 23.7.2013 in Kraft getreten (BGBl. I S. 2.586). Danach wird die Kostenordnung durch das Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz – GNotKG) und die Justizverwaltungskostenordnung durch das Gesetz über Kosten in Angelegenheiten der Justizverwaltung (Justizverwaltungskostengesetz – JVKostG) ersetzt. Das Gesetz enthält zudem Änderungen des GKG, des RVG sowie zahlreiche weitere Änderungen in anderen Kostengesetzen. Neben der Vereinfachung des Kostenrechts ist eine Anpassung der Gerichtskosten, der Rechtsanwaltsvergütung, der Honorare von Sachverständigen, Dolmetschern und Übersetzern sowie der Entschädigungen für ehrenamtliche Richter und Zeugen an die wirtschaftliche Entwicklung beabsichtigt (BR-Drucks 517/12). Nachdem die Länder eine weitere Entlastung ihrer Justizhaushalte gefordert hatten (BR-Drucks 381/13 Beschluss), konnte hierüber im Vermittlungsausschuss eine Einigung erzielt werden (BR-Drucks 541/13). Zu den Änderungen im RVG siehe zudem den ausführlichen Beitrag im Editorial von Janeczek in diesem Heft, S. 421.

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