Der Handkommentar von Rechtsanwalt Dr. Markus Jacob will laut Ankündigung mehr bieten, als eine bloße Wiedergabe der einschlägigen Rechtsprechung und Lehrmeinungen. Bereits formal unterscheidet sich die Darstellung von anderen Kommentierungen zur privaten Unfallversicherung. Statt eines ausführlichen Inhaltsverzeichnisses wird schlicht die Gliederung des Bedingungswerks AUB 2010 ohne weitere Unterteilung wiedergegeben. Dem fachkundigen Leser reicht dieser Überblick. Er weiß, warum "4. GESTRICHEN" eine Kommentierung über mehreren Seiten erhält.

Eine genaue Gliederung findet sich dann jeweils zu Beginn der einzelnen Kommentierungsabschnitte, direkt nach den vorangestellten Teilauszügen der Bedingungstexte der AUB 2010 und AUB 94/88. Damit wird die Darstellung sehr dicht. Die einzelnen Abschnitte sind in der Grundstruktur identisch aufgebaut, erforderliche Abweichungen lassen sich aus dem Bedingungstext heraus ableiten. Sehr erfreulich und in der konsequenten Darstellung neu ist die Behandlung der Darlegungs- und Beweislast. Man findet die Kommentierung zielsicher zum konkreten Problem im jeweiligen Teilabschnitt. Ähnliches gilt für die AGB-Kontrolle, wobei im Hinblick auf die unproblematischen Regelungen eine schlichte Feststellung ohne Begründung ausgereicht hätte.

Auch materiell wird Jacob seiner Ankündigung gerecht. Die Kommentierung bietet eine ausführliche Darstellung der vertretenen Lehrmeinungen und entwickelt eigene Lösungsansätze und Argumentationslinien. So vertritt Jacob z.B. im Rahmen des Neubemessungsrechts eine "Zweistufentheorie", wonach auch nach dem VVG n.F. und Ziff. 9.4. AUB 2010 eine verkürzte Ausübungsfrist wie nach früherer Rechtslage wirksam bleiben soll; bei der Bewertung einer erhöhten Kraftanstrengung argumentiert er für ein abstraktes, von der konkreten Situation losgelöstes Verständnis des Krafteinsatzes bei Sportverletzungen. Inhaltlich setzt Jacob, neben der durchgängig soliden Wiedergabe aller wichtigen Problemfelder, Schwerpunkte im Bereich der Invaliditätsleistung sowie der Fragen um Fälligkeit, Verzug und Neubemessung.

Nicht Thema der AUB 2010 sind Bedingungserweiterungen, auf welche letztlich konsequent, abgesehen von Besonderen Bedingungen zur Progressionsstaffel und zur Mehrleistung, die Kommentierung daher nicht eingeht. Damit fehlt dem Werk eine praxisrelevante Komponente, die ergänzende Literatur nötig macht, da neue Unfallversicherungsverträge fast durchweg z.B. mit sog. Infektionsklauseln vereinbart werden.

Insgesamt hat Jacob eine gelungene Kommentierung der AUB vorgelegt. Hervorzuheben ist die praxisgerechte und gut auffindbare Kommentierung zur Darlegungs- und Beweislast sowie die ausführliche Darstellung rund um die Invaliditätsleistung. Die zahlreichen eigenen Lösungsvorschläge bieten Anlass, manche Problemgestaltung neu zu durchdenken. Der Handkommentar ist damit eine empfehlenswerte und bereichernde Ergänzung der Handbibliothek des fortgeschrittenen Unfallversicherungsrechtlers.

Autor: André Naumann

RA André Naumann, Bornheim

zfs 8/2013, S. 435

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