Die Kosten einer LASIK-Behandlung sind erstattungsfähig, wenn die Fehlsichtigkeit die Voraussetzungen einer bedingungsgemäßen Krankheit erfüllt. Der Versicherungsnehmer kann dann nicht auf eine Brille oder Kontaktlinsen verwiesen werden.[4]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen