Bei eso ES 3.0 wurde teils die nicht mögliche Überprüfbarkeit der Messwertbildung des Geräts als Hindernis für eine Verwertbarkeit des Messergebnisses angesehen.[10] Die Rüge des Verteidigers, aufgrund mehrerer Datenkopiervorgänge sei die Authentizität der auf dem in die Hauptverhandlung eingeführten Messfotodaten nicht gewährleistet,[11] führt weder zu weiteren Beweiserhebungen noch einer Unverwertbarkeit des Messfotos, wenn keine Hinweise auf Veränderungen an den Dateien festgestellt werden können.[12]
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