Der Ausschluss für Schwammschäden in der Leitungswasserversicherung ist wirksam.

Im versicherten Gebäude waren durch eine nicht ordnungsgemäß angeschlossene Abflussleitung Feuchtigkeitsschäden entstanden. Die Feuchtigkeitsschäden als solche waren zu ersetzen, nicht jedoch der Schwammschaden, der durch die Feuchtigkeit entstanden war.[73]

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