Der VR ist in der Rückwärtsversicherung auch dann leistungsfrei, wenn der VN, der zugleich Vertreter des VR ist, seine Vertragserklärung zwar vor dem Eintritt des Versicherungsfalls unterzeichnet, seine Agentur sie aber erst nach seinem Eintritt an den VR absendet.

(Leitsatz der Schriftleitung)

KG, Beschl. v. 10.7.2018 – 6 U 14/17

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