Der Antragsteller hat beim Antragsgegner für Montag, den 8.5.2023 in der Zeit von 8.00 Uhr bis max. 15.00 Uhr u.a. Versammlungen auf den Autobahnzu- und -abfahrten der Anschlussstellen Schmölln, Prenzlau Süd und Prenzlau Ost, Gramzow, Warnitz und Pfingstberg der Bundesautobahnen (BAB) 11 und 20 mit jeweils 4 – 5 Traktoren und 5 – 10 Teilnehmern angemeldet. Durch jeweils vier Auflagen hat der Antragsgegner den Versammlungsraum auf den Bereich der Autobahnauffahrten beschränkt (Ziffer 1.1), die Anzahl der Traktoren mit fahrbereiten Personen auf maximal 2 begrenzt (Ziffer 1.3) und die Durchfahrtsmöglichkeiten für Einsatzfahrzeuge gesichert (Ziffer 1.4). Mit der allein streitbefangenen Auflage Nr. 1.2 hat er dem Antragsteller aufgegeben, die Versammlung nur in jeweils 30-minütigem Wechsel zwischen Verkehrsblockade und Verkehrsfreigabe durchzuführen. Auf den dagegen gerichteten Eilantrag des Antragstellers hat das VG Potsdam mit Beschl. v. 5.1.2024 – VG 3 L 8/24 die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs wiederhergestellt. Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschl. des VG Potsdam wird zurückgewiesen.

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