Austausch durch Bildung

Wenn ein Richter eine Meinung hat und kein Verteidiger in der Nähe ist, der sie hören kann – hat der Richter dann trotzdem Unrecht? So zugespitzt könnte man das Abwesenheitsverfahren des Bußgeldrechts umschreiben, in welchem man sich meist mit den standardisierten Messverfahren auseinandersetzen darf, zu denen die Meinungen der Gerichte und Verteidiger wie kaum anderswo divergieren.

Die unterschiedliche Ansicht in der Sache muss aber nicht zur Abkehr von der beruflichen Würde führen. Verfahrensbeteiligte, die sich auf Augenhöhe und mit Respekt begegnen können und wollen, haben einfach mehr Spaß an den Rechtsstreitigkeiten, in denen man zwangsläufig aufeinander trifft.

Ein aus meiner persönlichen und beruflichen Sicht großer Verdienst der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht ist dabei das Schaffen von Foren und Möglichkeiten, um den Austausch zwischen Richter- und Anwaltschaft zu ermöglichen und damit wechselseitiges Verständnis und Respekt füreinander zu fördern, meist im Rahmen von Fortbildungen. Diese Gelegenheiten zu schaffen und einen Schwerpunkt ihrer Tätigkeit auf Bildung und Fortbildung zu legen, wird auch in Zukunft eine der ehrenwerten Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft sein.

Gelingt dies so gut wie bisher, dann darf sich die Jubilarin auch für viele weitere Jahre der gepflegten, aber lebendigen juristischen Auseinandersetzung sicher sein und sich dezent auf die Schultern klopfen. In diesem Sinne: ad multos annos!

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