Der Beschuldigte fuhr mit seinem Pkw am 13.2.2012 gegen 19:40 Uhr in E am Bahnübergang der C-Straße gegen den dortigen Schrankenantrieb. An dem Schrankenantrieb entstand ein Sachschaden in Höhe von 5.636,01 EUR. Nachdem diverse Gäste der angrenzenden Pizzeria ihm zur Hilfe geeilt waren und das Fahrzeug von den Bahnschienen wegbewegt hatten, stieg der Beschuldigte in sein Fahrzeug und verließ die Unfallstelle, ohne dass Feststellungen zu seiner Person und der Art seiner Unfallbeteiligung getroffen werden konnten. Sodann suchte der Beschuldigte seinen Freund auf und fuhr mit ihm sein Fahrzeug zu einer Werkstatt. Ca. 40 Minuten nach Anzeige des Unfalls durch eine Zeugin, meldete sich der Beschuldigte persönlich auf der örtlichen Polizeidienststelle und gab an, dass er einen Unfall mit seinem Pkw gehabt habe, bei dem er auf einen Schrankenantrieb geprallt sei. Nach Feststellung seiner Personalien begab sich der Beschuldigte zunächst eigenständig in ein Klinikum, da er über starke Schmerzen im Knie klagte. Zu einem späteren Zeitpunkt am Abend erschien der Beschuldigte nochmals auf der örtlichen Polizeidienststelle und gab nach erfolgter Belehrung an, dass er als verantwortlicher Fahrzeugführer den oben genannten Unfall verursacht habe.

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