Nach der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie sind bis zum 19.1.2033 alle Pkw- und Motorradführerscheine, die vor dem 19.1.2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein umzutauschen. Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31.12.1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers entscheidend. Die Jahrgänge 1965 bis 1970 müssen ihren Führerschein bis spätestens 19.1.2024 umtauschen, die Jahrgänge 1971 und später bis spätestens 19.1.2025. Die Umtauschfristen für die älteren Jahrgänge sind bereits abgelaufen. Für Führerscheine, die ab dem 1.1.1999 ausgestellt worden sind, gelten gestaffelte Fristen, die frühestens am 19.1.2026 ablaufen.

Quelle: www.bundesregierung.de

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