Die Möglichkeit, ein IRA einzurichten, wurde durch ein Gesetz, das "Employee Retirement Income Security Act of 1974" (ERISA)[2], ins Leben gerufen. Diese erste gesetzliche Regelung erlaubte die Kapitalisierung eines IRA durch einen jährlichen Einlagebetrag des niedrigeren Werts von entweder 15 % des Einkommens oder 1.500 $. Diese ursprüngliche Regelung gestattete nur denjenigen Steuerzahlern ein IRA einzurichten, für die die Möglichkeit, in eine Betriebsrente einzuzahlen, nicht gegeben war. Danach erhielten durch ein im Jahr 1981 verabschiedetes Gesetz, das "Economic Recovery Tax Act" (ERTA), alle Steuerzahler mit einem Alter von unter 70,5 Jahren das Recht, jährlich bis einem Höchstbetrag von 2.000 $ in ein IRA einzuzahlen.[3] Die derzeitigen jährlichen Höchstbeträge belaufen sich auf 5.500 $ für Steuerzahler unter 50 Jahren bzw. 6.500 $ für Steuerzahler über 50 Jahren. Falls das zu versteuernde Einkommen aus abhängiger oder nicht abhängiger Arbeit niedriger als diese Beträge ist, dann gilt die niedrigere Summe als der Höchstbetrag.[4] Es gelten weitere Begrenzungen für Personen mit hohen Einkommen. So wird zum Beispiel der steuerliche Abzug ganz gestrichen, wenn das zu versteuernde Einkommen den Betrag von 194.000 $ für nicht verheiratete Personen übersteigt.[5] Ferner gilt der steuerliche Abzug nicht für passives Einkommen, also Einnahmen aus Kapitalvermögen.

Auszahlungen aus dem IRA an den Gründer können mit dem Erreichen eines Lebensalters von 59,5 beginnen. Ab Erreichen des 70,5 Lebensjahrs ist der Gründer gehalten, Kapital jährlich aus dem Konto auszuzahlen. Einkommensteuern auf die ausbezahlten Beträge werden zum Zeitpunkt der Auszahlung erhoben.[6]

[2] Employee Retirement Income Security Act of 1974 (ERISA), 29 U.S.C. Chapter 18, (September 2, 1974).
[3] Department of Treasury, Internal Revenue Service Publication No. 590-A, 28 Dez. 2016, S. 8.
[4] Department of Treasury, Internal Revenue Service Publication No. 590-A, 12/28/2016, S. 8.
[5] Economic Recovery Tax Act of 1981 (ERTA), 26 USC § 219.
[6] Der “Roth IRA” stellte eine weitere Art von einem IRA dar. Bei dem Roth IRA werden Einzahlungen in das IRA von bereits versteuerndes Einkommen getätigt. Die Auszahlungen erfolgen dann steuerfrei. Das Roth IRA ist nicht Gegenstand dieses Aufsatzes.

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