Ein türkischer Staatsangehöriger, in 2. Ehe (kinderlos) verheiratet, zwei mittlerweile erwachsene Kinder aus erster Ehe, kein Ehevertrag, letzter Wohnsitz in Deutschland, verstirbt in Deutschland. Im Nachlass befindet sich eine eigengenutzte Eigentumswohnung in Deutschland, eine Ferienwohnung in der Türkei und bewegliches Vermögen in Deutschland und in der Türkei. Die Ehegatten hatten zu Lebzeiten des Erblassers auch keine Rechtswahl getroffen.

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