Die testamentarische Verfügung in zwei getrennten, zeitlich aufeinanderfolgenden Testamenten von Eheleuten, in denen sich zunächst die Eheleute gegenseitig zu Alleinerben einsetzen (Testament I) und sodann den Neffen als Erben "unserer Eigentumswohnung" und "unseres Vermögens" bezeichnen (Testament II), kann als gegenseitige Alleinerbeinsetzung im ersten Todesfall und Schlusserbeneinsetzung des Neffen auszulegen sein.
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