Nach Dr. Vinken hätten die Steuergesetze inzwischen eine Komplexität erreicht, die nicht mehr weiter verschärft werden dürfe. In den Steuerentlastungsgesetzen 1999/2000/2002 habe es viele verfassungswidrige oder nicht europarechtstaugliche Vorschriften gegeben, die erst mühsam teils über die Finanzgerichte wieder zurückgeführt worden seien. Regelungen der Unternehmensteuerreform 2008 würden nunmehr ebenfalls in Teilen wieder überarbeitet. Im Gegenzug zur Senkung des Körperschaftsteuersatzes seien systematische Eingriffe vorgenommen worden, wie beispielsweise gewerbesteuerliche Hinzurechnungen, die in die Nähe der Substanzbesteuerung führten.

Die Bundessteuerberaterkammer habe zehn Thesen zur Umsatzsteuer entwickelt und Vorschläge zum Bürokratieabbau im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht unterbreitet. Darüber hinaus seien Vorschläge zur Praktikabilität und Effektivität des Steuerrechts entwickelt worden.[10]

[10] Siehe hierzu die Broschüren "Steuergerechtigkeit, Planungssicherheit, Praktikabilität. Empfehlungen an den Steuergesetzgeber" sowie "Bürokratieabbau im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeitragsrecht" der BStBK.

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