Hat der nicht befreite Vorerbe aus einem Vermächtnis Rentenzahlungen an die nichtehelichen Lebenspartnerin des Erblassers zu entrichten, so sind diese weder als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung von Gegenständen des Nachlasses noch als Sonderausgaben abziehbar.

BFH, Urteil vom 20. Juli 2010 – IX R 29/09 Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Mai 2009 – 4 K 1445/07

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