Am 6.11.2014 trat in Deutschland das Gesetz zu sicheren Herkunftsstaaten in Kraft. Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Ghana, Senegal, Serbien, die EJR Mazedonien sowie Bosnien und Herzegowina werden als sog. sichere Herkunftsstaaten eingestuft. Anträge von Personen aus den betroffenen Ländern können schneller bearbeitet und abgelehnt werden. Eine Rückführung ist innerhalb von vier Wochen ab Antragstellung möglich.

Aktuell ist noch auf das Aufnahmeverfahren für syrische Flüchtlinge hinzuweisen. Am 18.7.2014 ist eine Aufnahmeanordnung nach § 23 Abs. 2 AufenthG erlassen worden. Vorrang haben demnach syrische Flüchtlinge mit Verwandten in Deutschland. Derzeit wird auch diskutiert, ob der Kosovo als sicherer Herkunftsstaat eingestuft werden kann. Und Bundesinnenminister Thomas de Maizière wirbt nunmehr in Brüssel für die Einrichtung von Aufnahmezentren für Asylbewerber in Afrika.

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