Nach etwas über einem Jahr der aktiven Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) dürften sich mittlerweile auch alle wenig technikaffinen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte an die Nutzung des besonderen Anwaltspostfachs (beA) gewöhnt haben. Die aktuelle Berichterstattung über die technischen Fortschritte wird bei vielen jedoch neue Unruhe ausgelöst haben. Seit Ende November 2022 ist der von OpenAI entwickelte Chatbot ChatGPT für die allgemeine Nutzung freigeschaltet. Durch die zahlreichen veröffentlichten Beiträge wurde vielen Juristen erstmals bewusst, welche Potenziale die Nutzung von Large Language Models (LLMs), die auch als Large Generative AI Models (LGAIMs) oder große Sprachmodelle bezeichnet werden, birgt.

Joshua Browder, der CEO of DoNotPay, kündigte im Januar 2023 an, dass am 22.2.2023 ein Roboter das erste Mal vor einem US-Gericht auftreten werde (Tweet @jbrowder1 vom 21.1.2023, 3:46 a.m. [16.2.2023]). DoNotPay bezeichnet sich selbst als den ersten Robo-Anwalt der Welt ( https://donotpay.com/ [16.2.2023]). Derartige Ankündigungen hinterlassen den Eindruck, dass kurzfristig massive Veränderungen anstehen. Der nachfolgende Beitrag soll Klarheit darüber vermitteln, inwiefern sich der anwaltliche Arbeitsalltag durch sog. Legal-Tech-Anwendungen kurz- und mittelfristig verändern wird. Der Beitrag gibt die persönliche Meinung der Autorin wieder.

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