Auf die Klage der deutschen Verwaltungsgerichte über die hohe Belastung infolge der Flüchtlingswelle ist kürzlich auch der Deutsche Anwaltverein (DAV) eingegangen. Er schlägt eine vollständige Angleichung des Asylprozessrechts an das allgemeine Verwaltungsprozessrecht vor.

Die Verwaltungsgerichte seien mit der schieren Masse an aktuellen Asylverfahren überlastet. Deshalb sei es richtig, dass sich jetzt der Bundesrat auf Initiative von Berlin, Brandenburg, Bremen und Hamburg mit der Änderung des Asylprozessrechts befasse, erklärte kürzlich der Präsident des DAV, Ulrich Schellenberg, in einem Statement. Das Ziel dieser Länderinitiative sei dabei, die Rechtsprechung im Asylrecht einheitlicher, effektiver und schneller zu gestalten. Dafür solle der Rechtsweg in Asylverfahren reformiert werden. Geplant sei, die Zulassung der Berufung und Beschwerde durch das Verwaltungsgericht zu ermöglichen. Diese Reform sei ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Vorrangiges Ziel müsse es aber sein, in diesen Verfahren Rechtssicherheit zu schaffen, ohne die Rechte der Schutzsuchenden auf individuelle Prüfung ihres Falles zu schmälern, forderte Schellenberg.

Der DAV schlägt zu diesem Zweck eine vollständige Gleichstellung des Asylprozessrechts mit dem allgemeinen Verwaltungsprozessrecht vor. Berufungen und Beschwerden sollten nach geltendem Verwaltungsprozessrecht geregelt werden. Dann werde eine einheitliche, effektivere und schnellere Rechtsprechung möglich. Die damit verbundene vermehrte Möglichkeit der Beschwerde und Berufung führe zu mehr obergerichtlicher Rechtsprechung, dies beschleunige die Verfahren. In der Bundesratsinitiative sei dies leider nicht der Fall. Hier werde weiterhin der Sonderweg über das Asylgesetz beschritten, beklagte Schellenberg.

[Quelle: DAV]

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