Die Möglichkeit für den Vermieter, durch Modernisierungsaufwendungen zum Teil erhebliche Mieterhöhungen zu bewirken und zugleich bei energetischen Modernisierungen eine erhebliche Verbesserung der Mietsubstanz herbeizuführen, spielt bereits jetzt eine erhebliche Rolle bei den Mietgerichten und es ist zu erwarten, dass diese Relevanz angesichts der ökologischen Herausforderungen insb. auch für die gesamte Wohnbranche noch weiter zunehmen wird.

Für beide Mietparteien ist für die gerichtliche Klärung solcher Modernisierungsmieterhöhungen zu berücksichtigen, dass rechtskräftige Entscheidungen aufgrund der technischen Komplexität viel Zeit beanspruchen können und regelmäßig mit erheblichen Prozesskosten für Sachverständige verbunden sind, sodass oft eine vergleichsweise Einigung auf eine für beide Seiten vertretbare Mieterhöhung dringend anzuraten ist.

ZAP F. 4, S. 225–238

Von Dr. Sven Caspers, Richter am AG München, abgeordnet als hauptamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter

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