Nach der Klage des Präsidenten des BVerwG über zu hohe Fallzahlen seiner Gerichtsbarkeit im Asylrecht erwägen nun auch Bund und Länder Maßnahmen gegen die derzeitige Klagewelle abgelehnter Asylbewerber. Prof. Dr. Klaus Rennert hatte im Januar darauf hingewiesen, dass mittlerweile etwa drei Viertel der Gesamtbelastung der Verwaltungsrichter aus diesem Rechtsbereich stammt und die Verwaltungsgerichtsbarkeit sozusagen "verstopft" (vgl. ZAP Anwaltsmagazin 4/2018, S. 158).

Wie aus Berlin verlautete, erarbeiten CDU, CSU und SPD nun mögliche Änderungen im Asylverfahrensrecht. Es gehe darum, die Entscheidungen zu beschleunigen. Die Bundesregierung sei bereit, rechtliche Änderungen vorzunehmen, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel Anfang Februar nach einem Treffen mit den Ministerpräsidenten der Länder. Angesichts der zum Jahresbeginn rund 360.000 anhängigen Asylklagen vor deutschen Gerichten gehe es dabei insbesondere um die Beschleunigung der Verfahren.

Details würden in einer Arbeitsgruppe besprochen, so die Bundeskanzlerin. Unter anderem sei es ein Problem, dass Kläger im Laufe der langen Verfahren oft ausreisten. Es gehe aber zunächst nicht darum, mehr Personal bei den Gerichten einzustellen. Richter seien Beamte und könnten daher nicht nur zur Abfederung bestimmter Spitzen eingestellt werden.

Derzeit versuchen die Länder bereits, im Rahmen ihrer Möglichkeiten diese Spitzen bei den Gerichten abzudecken. Angesichts der Belastung wird der Wunsch nach Änderungen im Verfahrensrecht aber immer lauter.

[Red.]

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