Die Bundesregierung hat im Januar eine Reform des Waffenrechts auf den Weg gebracht. Sie will damit insbesondere die Zahl der illegalen Waffen und Munition reduzieren. Zudem sollen Waffenbesitzern strengere Vorgaben für die Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition gemacht werden.

Kern der Neuregelung ist eine Strafbefreiungsregelung. Danach können Besitzer nicht eingetragener Waffen diese ein Jahr lang straffrei bei Polizei und Behörden abgeben. Durch diese zeitlich begrenzte Amnestie soll ein Anreiz geschaffen werden, Waffen und Munition einer zuständigen Behörde oder Polizeidienststelle zu überlassen. Gleichzeitig hebt das neue Gesetz die Sicherheitsstandards für die Aufbewahrung von Waffen und Munition an. Das Ziel ist es, zu erreichen, dass künftig weniger Waffen abhandenkommen. Allerdings enthält der Gesetzesentwurf auch eine Besitzstandsregelung: Danach dürfen Waffenbesitzer bereits vorhandene Sicherheitsbehälter uneingeschränkt weiternutzen.

Weitere Regelungen gelten dem Vollzug des Waffenrechts. Mit ihnen greift die Bundesregierung Anregungen der Waffenbehörden in den Bundesländern auf.

[Quelle: Bundesregierung]

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