Die Satzungsversammlung hat am 9. November in der ersten Sitzung ihrer neuen Legislaturperiode die Einführung eines neuen Fachanwaltstitels für Migrationsrecht beschlossen.

Damit war eine Initiative aus der Mitte der Satzungsversammlung erfolgreich, die angesichts des anhaltenden Flüchtlingsstroms nach Deutschland dafür gesorgt hatte, dass das Thema kurzfristig auf die Tagesordnung gesetzt wurde. Die derzeit auf diesem Gebiet tätigen Kolleginnen und Kollegen seien dem Ansturm der Neuankömmlinge nicht gewachsen. Ohne eine sofortige Qualifizierungsoffensive werde eine große Menge Rechtsuchender dauerhaft ohne kompetenten Rechtsrat auskommen müssen, hieß es in der Begründung zum entsprechenden Antrag.

Allein auf asylrechtliche Fragen soll die künftige Fachanwaltschaft jedoch nicht beschränkt sein. Von dem jetzt beschlossenen Katalog der zu erwerbenden theoretischen Kenntnisse werden beispielsweise auch Fragen zur europäischen und außereuropäischen Arbeitsmigration umfasst.

Obwohl die Einführung der neuen Fachanwaltschaft noch der Genehmigung des Bundesjustizministers bedarf, will der Deutsche Anwaltverein schon jetzt mit der Qualifizierung interessierter Rechtsanwälte beginnen. So soll als "Sofortmaßnahme" eine Reihe von Einführungsseminaren in das Asylverfahren angeboten werden. Mit diesen "Crashkursen", verteilt auf das gesamte Bundesgebiet, sollen Kolleginnen und Kollegen schnell fit gemacht werden, die drängendsten Probleme und Fragen der Geflüchteten zu klären. Die ersten Fachanwaltskurse sollen im Frühjahr 2016 folgen. Zurzeit lägen mehr als 300.000 offene Asylanträge vor, und täglich würden es mehr. Es gebe aber nur wenige auf das Asylrecht spezialisierte Anwälte, erläuterte DAV-Präsident Schellenberg die Motivation des Vereins zur Einführung der Seminarreihe.

[Quellen: BRAK/DAV]

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