Kaum ein Thema spaltet die Gemüter mehr als die persönlichen Erfahrungen im Umgang mit Rechtsschutzversicherern (RSV). Den meisten Kollegen ist klar, dass sie einen Teil ihres Umsatzes – insbesondere mit verkehrsrechtlichen Mandaten – dem Umstand verdanken, dass viele Mandanten rechtsschutzversichert sind. Allerdings macht gerade die Abrechnung mit den RSV nicht immer Freude. So wird häufig davon berichtet, dass die Versicherer im Nachhinein versuchen, die Gebühren zu drücken. Auch wird vermehrt beobachtet, dass Versicherer versuchen, die Kunden gezielt an bestimmte Vertragsanwälte zu verweisen. Zum Thema gibt es bereits ein spezielles Diskussionsforum im Internet, wo Kollegen Erfahrungen mit und Verteidigungsmaßnahmen gegen derartige Praktiken der RSV austauschen ( www.rsv-blog.de ). Dass der Frust hier teilweise groß ist, war kürzlich auch dem Berliner Anwaltsblatt eine Meldung wert (Samimi, Berliner Anwaltsblatt 2015, S. 317 ff.; auch abrufbar auf der Webseite des Autors unter www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2015/11/Samimi-Verkehrsrechtsschutzversicherung.pdf ).

Der Mandant selbst kann – glaubt man den regelmäßig erscheinenden Testberichten von Verbraucherschutzmagazinen – bei der Auswahl seines Rechtsschutzversicherers nicht viel falsch machen. Ausgemacht "schlechte" RSV scheint es danach kaum zu geben. So hat etwa jüngst die Zeitschrift "Finanztest" (10/2015, S. 13 ff.; Auszug in "test" 10/2015, S. 10) 27 Verkehrsrechtsschutzversicherer mit insgesamt 106 Tarifen getestet und davon 90 mit "sehr gut" oder "gut" bewertet. Getestet wurde wie immer anhand der Vertragskonditionen – die Zufriedenheit der Anwaltschaft zählt natürlich nicht dazu.

Genau dieser einmal auf den Grund zu gehen wäre eine verdienstvolle Tat, hat sich der Berliner Anwaltsverein überlegt und im Oktober eine Umfrage unter Kollegen gestartet. Mit einem "Wer ist Anwalts Liebling?" übertitelten Fragebogen möchte er von möglichst vielen Kollegen wissen, wie sie das Regulierungsverhalten der 27 aufgeführten Rechtsschutzversicherer (von A wie ADAC bis Z wie Zürich Vers. AG) einschätzen. Wer hier seine Erfahrungen einbringen möchte, findet den Fragebogen unter www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2015/11/Wer-ist-Anwalts-Liebling-2015.pdf .

Dort kann zu jeder aufgeführten Versicherung angekreuzt werden, ob man mit ihr "eher zufrieden" oder "eher nicht zufrieden" ist oder ob eine Bewertung nicht möglich ist. Einsendeschluss der Umfrage, die anschließend von der Redaktion des Berliner Anwaltsblatts ausgewertet wird, ist der 20. November. Auch die ZAP wird über die Ergebnisse berichten, sobald sie bekannt sind.

[Red.]

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