(AG Krefeld, Urt. v. 25.6.2016 – 6 C 456/09) • Fahrzeugschäden, die durch das Hineinfahren in eine Überschwemmung entstehen, beruhen nicht unmittelbar auf einer Überschwemmung. Für sie besteht in der Teilkaskoversicherung kein Versicherungsschutz.

ZAP EN-Nr. 729/2016

ZAP F. 1, S. 1107–1107

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