(AG Krefeld, Urt. v. 25.6.2016 – 6 C 456/09) • Fahrzeugschäden, die durch das Hineinfahren in eine Überschwemmung entstehen, beruhen nicht unmittelbar auf einer Überschwemmung. Für sie besteht in der Teilkaskoversicherung kein Versicherungsschutz.
ZAP EN-Nr. 729/2016
ZAP F. 1, S. 1107–1107
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