In dem Beitrag "Fiktive Einkünfte im Unterhaltsrecht" (FuR 2015, 66) erörtert Viefhues ausführlich die Voraussetzungen der Berücksichtigung fiktiver Einkünfte durch Verletzung der Erwerbsobliegenheit, sowie die Höhe und Dauer des anzusetzenden Einkommens.

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