Der Deutsche Richterbund (DRB) dringt darauf, das Gesetz gegen strafbaren Hass und Hetze in sozialen Netzwerken noch in dieser Legislaturperiode zu beschließen. "Aus Sicht der Justizpraxis ist das Ziel des Gesetzes, strafbare Inhalte rasch aus dem Netz zu entfernen, nachdrücklich zu begrüßen", so DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn. "Die Anbieter sozialer Netzwerke müssen ihrer schon heute bestehenden gesetzlichen Pflicht endlich nachkommen, strafbare Inhalte kurzfristig von ihren Plattformen zu entfernen."

Zugleich müsse das Gesetz aber nachgebessert werden, um die Ermittlungsbehörden zu stärken und eine effektive Verfolgung von Straftaten auf Plattformen wie Facebook zu ermöglichen, betont Rebehn. "Teilweise reagieren die Anbieter sozialer Netzwerke bei Anfragen von Polizei und Justiz gar nicht oder nur schleppend", kritisiert er. "Deshalb brauchen wir einen Ansprechpartner für die Strafverfolgungsbehörden im Inland." Rebehn fordert, die Anbieter sozialer Netzwerke zu verpflichten, innerhalb von 48 Stunden auf Auskunftsersuchen der Strafverfolger zu reagieren und eine Verweigerung von Auskünften zu begründen. Sofern die Kooperation ohne hinreichende Begründung verweigert werde, müssten scharfe Bußgelder drohen.

Auch im Bundesrat wurden noch Forderungen nach Verschärfungen am geplanten Gesetz erhoben. Bei der Beratung des Vorhabens Anfang Juni beklagten mehrere Ländervertreter, der bisherige Gesetzentwurf greife zu kurz. Es müsse nicht nur eine Pflicht zur Löschung strafbarer Inhalte geben, sondern auch zu deren Meldung. Das Gesetz dürfe nicht bei der Löschung von Inhalten stehen bleiben, sondern müsse Betreiber sozialer Netzwerke verpflichten, die Strafverfolgungsbehörden über rechtswidrige Inhalte zu informieren. Wenn die Schwachstellen nicht beseitigt würden, werde das Gesetz ein "zahnloser Tiger".

[Quellen: DRB/Bundesrat]

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