Eskalationsklauseln bieten ein gutes Gesamtkonzept, das die gerichtliche und die außergerichtliche Streitentscheidung als sich ergänzende Komponenten zu einem effizienten Konfliktmanagement verbindet. Sie gehen über einfache Mediations- oder Schiedsklauseln hinaus, da zusätzlich der Eskalationsverlauf und ein Scheitern der Verfahren mit eingeplant werden. Dies bietet den Parteien die Möglichkeit, ihre Konflikte möglichst früh und einvernehmlich beizulegen. Ausgehend von der Überzeugung, dass die ADR-Verfahren bei professioneller Durchführung in einem Großteil der Fälle zu nachhaltigen Ergebnissen führen, erscheint die Vereinbarung einer zusätzlichen Stufe mit streitigem Verfahren nicht zwingend notwendig. Es kann in einem solchen Fall der Anschein erweckt werden, als würden die vorgeschalteten Stufen nur als Voraussetzung zum späteren Gerichtsverfahren durchlaufen. Das bringt die Gefahr mit sich, dass die Parteien nicht ernsthaft versuchen, im Wege der alternativen Konfliktlösung zu einer Einigung zu kommen, weil sie stets die Option des Gerichtsverfahrens im Hinterkopf haben. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass die Vereinbarung einer letzten Stufe, die eine endgültige Entscheidung des Konflikts vorsieht, den Parteien eine zusätzliche Sicherheit gibt, sich auf die außergerichtliche Streitbeilegung einzulassen. Zudem können Streitigkeiten durch die Vereinbarung einer zusätzlichen Verhandlungsstufe (die bei einfachen Mediationsklauseln nicht vorgesehen ist), frühzeitig und kostengünstig beigelegt werden.

 

Hinweis:

In jedem Fall ist es ratsam, bereits bei Vertragsabschluss eine Streitbeilegungsklausel mit in den Vertrag aufzunehmen. Wenn es erst einmal zu Meinungsverschiedenheiten gekommen ist, ist es für die Streitparteien häufig schwierig, sich auf ein außergerichtliches Verfahren zu einigen, so dass der Klageweg gewählt wird. Gerichtsverfahren bringen in der Folge erhebliche Nachteile in Bezug auf den Zeit- und Kostenaufwand und die Belastung der laufenden Vertragsbeziehungen mit sich.

Von Rechtsanwältin und Mediatorin Camilla Städtler, Köln/Heidelberg

ZAP F. 2, S. 21–28

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