Eskalationsklauseln bringen für die Parteien zahlreiche Vorteile gegenüber dem klassischen Gerichtsverfahren oder Vertragsklauseln, die lediglich die Durchführung eines ADR-Verfahrens vereinbaren. Der Umgang mit Konflikten wird bereits bei Vertragsabschluss festgelegt und nicht erst, wenn sie bereits entstanden sind. Zu diesem Zeitpunkt ist die Bereitschaft der Parteien zur konsensorientierten Konfliktlösung noch wesentlich höher. Die Parteien können die Streitbeilegungsverfahren und die Reihenfolge, in der sie durchgeführt werden, individuell vereinbaren und ihrer konkreten Vertragsbeziehung und den jeweiligen Interessen anpassen. Sie sind nicht an die starren gesetzlichen Regelungen des staatlichen Gerichtsverfahrens gebunden.

Durch die Klauseln gibt es im Falle des Konflikts eine klare Vorgabe, welche Schritte nacheinander durchgeführt werden. Es wird nicht als Schwäche empfunden, sich zunächst auf Verhandlungen mit der anderen Partei einzulassen. Gleichzeitig besteht die Sicherheit, dass, sofern keine einvernehmliche Lösung gefunden wird, ein Gerichtsverfahren durchgeführt und eine Entscheidung getroffen wird.

Vorteilhaft ist auch, dass durch die verschiedenen Verfahren eine besondere Sachkunde gewährleistet werden kann. Die dritte Person kann für den jeweiligen Einzelfall und nach ihren fachlichen Kompetenzen ausgewählt werden.

Die vorgeschalteten ADR-Verfahren sind insgesamt schneller und kostengünstiger (Hirsch ZKM 2013, 16). Dadurch gibt es keine oder nur minimal belastende Auswirkungen auf die Geschäftsbeziehungen. Lange Gerichtsverfahren können hingegen zur Beeinträchtigung oder dem Abbruch der Geschäftsbeziehung führen und die Fronten weiter verhärten. Durch lange Verfahren können für Unternehmen zusätzliche Kosten entstehen, etwa durch Arbeitsausfälle oder Beeinträchtigungen innerbetrieblicher Abläufe.

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