Das Bundeskabinett hat Mitte Dezember ein Maßnahmenpaket beschlossen, um das Besteuerungsverfahren in Deutschland zu vereinfachen. Wenn Bundestag und Bundesrat im ersten Halbjahr des kommenden Jahres "mitspielen", könnte zum Januar 2017 eine Reform in Kraft treten, die – so die Bundesregierung wörtlich – "mit dem nervigen Papierkram bei der jährlichen Steuererklärung" Schluss macht.

Den Plänen zufolge soll zukünftig auf Papier-Kommunikation zwischen Bürgern, Unternehmen und Finanzamt in beide Richtungen möglichst weitgehend verzichtet werden, auch wenn es keine Pflicht hierzu geben soll. Eine große Erleichterung wird darin gesehen, dass die Steuerpflichtigen Belege, wie etwa Spendenquittungen, nicht mehr einreichen, sondern nur noch aufbewahren und bei gezielter Nachfrage des Finanzamts einreichen müssen. Auch das bisher schon angebotene elektronische "Elster"-Verfahren soll weiterentwickelt werden, etwa durch den Ausbau des Angebots der vorausgefüllten Steuererklärung.

Die von Steuerberatern erstellten Steuererklärungen müssen zukünftig generell erst bis zum 28. Februar des Zweitfolgejahres abgegeben werden. Damit sollen die heute üblichen zeitaufwändigen Fristverlängerungsverfahren entfallen.

[Quelle: Bundesregierung]

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