Entgegen der Tendenzen in Deutschland, sich vom Stockwerkseigentum abzuwenden, verlief die Entwicklung in weiten Teilen des Auslands genau gegensätzlich, da man die Notwendigkeit erkannte, schnellstmöglich von der Miete in eine zumindest dem Eigentum sehr angenäherte Position zu überführen. Sowohl in Österreich wie auch in der Schweiz sind dem deutschen Wohnungseigentumsgesetz entsprechende Rechtsgrundlagen für das Wohnungseigentum geschaffen worden. Insbesondere im romanischen Rechtskreis hat sich der Rechtsgedanke des Code Civil bewahrt, bereits sehr frühzeitig an ein Wohnungseigentum heranzuführen. Im anglo-amerikanischen Raum sind entsprechende Rechtsformen ebenfalls vorhanden.

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