Nach wie vor wird ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nicht stattfinden. | § 9a Abs. 5 WEG n. F. | Insolvenz und Aufhebung der Gemeinschaft |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen