A und B sind Teilhaber einer Bruchteilseigentümergemeinschaft an einem Grundstück. A verlangt von B, dass dieser ihm Versorgungs- und Bewirtschaftungskosten erstattet, die A für das Grundstück verauslagt hat. B verlangt mit einer Widerklage, dass A einem Teilungsvertrag sowie dessen Vollzug gegenüber dem Grundbuchamt zustimmt. Fraglich ist, ob das angerufene LG Potsdam oder das Amtsgericht zuständig ist.

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