Wird ein Nießbrauchsrecht gegen Entgelt abgelöst, ergeben sich im Ertragsteuerbereich Besonderheiten. Mit den dann eintretenden Rechtsfolgen, insbesondere im Bereich der Abschreibung, beschäftigt sich das bayerische Landesamt für Steuern (LFSt Bayern) in der Anweisung v. 28.1.2011, S 2196.1.1 – 2/1 St 32.
Bayerisches Landesamt für Steuern, Anweisung v. 28.1.2011, S 2196.1.1 – 2/1 St 32.
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