Die Wohnungseigentümer beschließen, der Verwaltungsbeirätin X eine jährliche pauschale Aufwandsentschädigung von 1.000 EUR zu gewähren (X übernimmt seit Jahren Arbeiten für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und hat so die Kosten eines Hauswarts eingespart). Dagegen wendet sich Wohnungseigentümer K. Er meint, die Entschädigung sei für einen ehrenamtlich tätigen Verwaltungsbeirat unangemessen hoch.

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