Der Versicherer hat die Wahl, den früheren Zustand wiederherzustellen (Naturalersatz) oder Barzahlung zu leisten. In beiden Fällen hat der Versicherer Anspruch auf verbleibende Restwerte (Bruchstücke).

 
Hinweis

Naturalersatz

Beim Naturalersatz ist der Versicherer verpflichtet, Schäden in "natura" durch Liefern und Montieren von Scheiben usw. gleicher Art und Güte zu regulieren.

Der Versicherungsnehmer kann allerdings zur Beschleunigung der Wiederherstellung den Reparaturauftrag selbst erteilen.

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