In der Ladung wird folgender Gegenstand angekündigt: "Vermietung der Fläche hinter dem Parkplatz ‚A’ ... für 5 Jahre durch Losverfahren/den Meistbietenden." In der Versammlung wird einstimmig folgender Beschluss gefasst: "Die Fläche wird nicht vermietet. Es wird ein Parkverbotsschild mit dem Hinweis auf Abschleppen angebracht. Die Verwaltung wird beauftragt, in entsprechenden Fällen den Pkw abschleppen zu lassen". Wohnungseigentümer K, der gern auf der Fläche parkt, meint, die Ankündigung habe den tatsächlich gefassten Beschluss nicht getragen. Zudem widerspreche der Beschluss ordnungsmäßiger Verwaltung.

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