Leitsatz

Verneinter Anspruch auf Änderung der Teilungserklärung bei zu geringer Breite eines Sondernutzungs-Parkplatzes

 

Normenkette

§§ 10, 13 WEG; § 242 BGB

 

Kommentar

  1. Grundsätzlich sind Miteigentümer frei in der Entscheidung über eine Zustimmung zur Anpassung der Teilungserklärung auch bei abweichender Bauausführung (vorliegend verneinter Anspruch auf Änderung der Teilungserklärung).
  2. Die zu geringe Breite eines Parkplatzes (zugewiesen im Sondernutzungsrecht einem Wohnungs- bzw. Hauseigentümer) aufgrund einer aufteilungsplanwidrigen Errichtung des eigenen Hauses fällt allerdings in den Risikobereich des nunmehr benachteiligten einzelnen Wohnungseigentümers.
 

Link zur Entscheidung

Hans. OLG Hamburg v. 5.11.2004, 2 Wx 31/03, ZMR 5/2005, 390OLG Hamburg, Beschluss vom 05.11.2004, 2 Wx 31/03

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