Leitsatz
Verneinter Anspruch auf Änderung der Teilungserklärung bei zu geringer Breite eines Sondernutzungs-Parkplatzes
Normenkette
§§ 10, 13 WEG; § 242 BGB
Kommentar
- Grundsätzlich sind Miteigentümer frei in der Entscheidung über eine Zustimmung zur Anpassung der Teilungserklärung auch bei abweichender Bauausführung (vorliegend verneinter Anspruch auf Änderung der Teilungserklärung).
- Die zu geringe Breite eines Parkplatzes (zugewiesen im Sondernutzungsrecht einem Wohnungs- bzw. Hauseigentümer) aufgrund einer aufteilungsplanwidrigen Errichtung des eigenen Hauses fällt allerdings in den Risikobereich des nunmehr benachteiligten einzelnen Wohnungseigentümers.
Link zur Entscheidung
Hans. OLG Hamburg v. 5.11.2004, 2 Wx 31/03, ZMR 5/2005, 390OLG Hamburg, Beschluss vom 05.11.2004, 2 Wx 31/03
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