Dieser Tarifvertrag tritt zum Zeitpunkt der Wirkung der Erteilung der Allgemeinverbindlicherklärung dieses Tarifvertrages samt Anlagen sowie des Manteltarifvertrages für Bodenverkehrsdienstleistungen an Flughäfen in Berlin und Brandenburg vom 25. Februar 2013 für die Länder Berlin und Brandenburg in Kraft. Nach Erteilung der Allgemeinverbindlicherklärung für das Land Brandenburg können die Parteien vereinbaren, den Tarifvertrag unabhängig von der Allgemeinverbindlicherklärung für das Land Berlin in Kraft zu setzen. Dieser Tarifvertrag kann mit einer Frist von vier Monaten zum Monatsende, erstmalig jedoch zum 31. Dezember 2016 schriftlich gekündigt werden. Dieser Tarifvertrag entfaltet Nachwirkung.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge