K kauft von B ein Wohnungseigentum unter "Ausschluss sämtlicher Ansprüche und Rechte wegen eines Sachmangels". B's Anteil an der Erhaltungsrücklage wird mit 31.530,46 EUR angegeben und soll im Kaufpreis enthalten sein. K verklagt B auf die Zahlung dieses Betrags.

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