Vereinbaren die Parteien eines notariellen Vertrages über ein Wohnungseigentum, der Anteil an der "nach Angaben" in näher genannter Höhe bestehenden Erhaltungsrücklage sei "im Kaufpreis enthalten", liegt darin keine Beschaffenheitsvereinbarung i. S. d. § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge