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Die ganz große Mehrheit der Einzelstaaten in den USA sieht kein Mindestkapitalerfordernis mehr vor. Sowohl dem Gesellschaftsrecht von Delaware als auch den Gesellschaftsrechten von Kalifornien und New York ist eine Mindestkapitalziffer fremd. Lediglich im District of Columbia und im Staat Texas ist zwingend ein Mindestkapital i.H.v. mindestens 1.000 USD aufzubringen. Diese Mindestsumme ist in den articles of incorporation anzugeben. Soweit ein Mindestkapital vorgesehen ist, haften die Mitglieder des board of directors grundsätzlich persönlich und gesamtschuldnerisch (joint and several liability) in Höhe des nicht eingezahlten Einlagebetrages für alle Verbindlichkeiten, die die Gesellschaft mit ihrer Zustimmung vor Einzahlung des Kapitals eingeht. Eine unbegrenzte Haftung der zustimmenden directors besteht somit nicht.

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