I. Besteuerung der Gesellschaft
Rz. 271
Juristische Personen und damit auch die ungarische Kft. unterliegen der Körperschaftsteuer nach dem Gesetz Nr. 1996/LXXXI. Der Körperschaftsteuersatz beträgt 9 %. Bemessungsgrundlage ist der Gewinn gemäß den Bestimmungen des Rechnungslegungsgesetzes und unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Körperschaftsteuergesetzes.
Rz. 272
Des Weiteren bestehen diverse Sondersteuern für einzelne Wirtschaftsbranchen, die entweder umsatzgebunden (z.B. stationärer und Online-Einzelhandel, Energieversorgungsunternehmen und Telekommunikationsunternehmen, Finanztransaktionsteuer) oder bilanzsummengebunden (Banken) ermittelt werden. Diese führen zu einer im Vergleich zu der moderaten Körperschaftsteuer teilweise signifikant erhöhten Unternehmenssteuerlast der betroffenen Gesellschaften.
Rz. 273
Schließlich gibt es in Ungarn auch eine örtliche Gewerbesteuer. Diese wird von den einzelnen Gemeinden festgelegt und darf einen Höchstsatz von 2 % der Bemessungsgrundlage, die sich am Umsatz orientiert, nicht überschreiten.
II. Besteuerung der Gesellschafter
Rz. 274
Die Auszahlung von Dividenden an natürliche Personen unterliegt einer Besteuerung nach Abzug der Körperschaftsteuer. Der Steuersatz beträgt pauschal 15 %. Des Weiteren ist eine Sozialabgabe i.H.v. 15,5 % der Dividende zu zahlen, wobei die Bemessungsgrundlage in diesem Fall bei dem Vierundzwanzigfachen des ungarischen Mindestlohnes gedeckelt ist. Die Gesellschaft ist gesetzlich zur Abführung der Dividendensteuer und der Sozialabgabe an das Finanzamt verpflichtet.
Rz. 275
Auf Ausschüttungen an juristische Personen und andere Unternehmensformen wird keine Dividendensteuer erhoben.
Weitere Informationen und Materialien, wie z.B. Muster, Formulare, amtliche Texte und Internetadressen, befinden sich im Downloadbereich.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen