(1) Die als gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien bestehende "Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft" (ULAK), Wiesbaden, hat die Aufgabe, die Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl von Ausbildungsplätzen und die Durchführung einer qualifizierten, den besonderen Anforderungen des Wirtschaftszweiges gerecht werdenden Berufsbildung für die Auszubildenden im Baugewerbe dadurch zu sichern, dass sie Ausbildungskosten nach Maßgabe dieses Tarifvertrages erstattet. An die Stelle der ULAK tritt im Gebiet des Landes Berlin die "Sozialkasse des Berliner Baugewerbes".

 

(2) Diese beiden Kassen können als Maßnahmen zur Ausbildungsreifeförderung die seit 2013 durchgeführten Pilotprojekte "Berufsstart Bau" und "Startklar für Ausbildung" bis 2020 fortführen und dafür Beitragsmittel aus dem Berufsbildungsverfahren verwenden. Ziel der Maßnahmen ist eine anschließende Berufsausbildung, um damit den Fachkräftenachwuchs für das Baugewerbe zu fördern.

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